Medienbezug / Mitgliederbeitrag / Gebühren
Die Bibliotheksordnung regelt das Benutzungsrecht und die Ausleihe. Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist der Gebührenordnung zu entnehmen. Die Gebührenordnung regelt Reservations- und Mahngebühren, sowie Ersatz- und Bearbeitungskosten.
1. Benutzungsrecht - Die Bibliothek steht während der Öffnungszeiten der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.
- Für die Benutzung der Bibliothek muss ein nach Alterskategorien abgestufter Mitgliederbeitrag entrichtet werden. Dafür wird ein Mitgliederausweis abgegeben. Dieser ist persönlich - kann jedoch von Familienmitgliedern zur Ausleihe benutzt werden (siehe 2. Ausleihe). Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe mitzubringen.
- Der Verlust des Mitgliederausweises ist - um Missbrauch vorzubeugen - sofort zu melden. Das Ausstellen eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig.
- Namens- und Adressänderungen sind der Bibliothek mitzuteilen.
2. Ausleihe - Der Mitgliederausweis für Erwachsene und Jugendliche berechtigt zum Bezug von Medien aus dem gesamten Medienbestand, derjenige für Kinder zum Bezug von Medien aus dem Kinder- und Jugendbereich.
- Pro Mitgliederbeitrag können gleichzeitig 7 Medien ausgeliehen werden. Davon können sein:
| Bücher | 7 Einheiten | | Kassetten | 7 Einheiten | | CDs | 7 Einheiten | | Hörbücher | 7 Einheiten | | Zeitschriftenmappe (zu je 3 Zeitschriften) | 7 Einheiten | | Sprachkurse | 3 Einheiten | - Pro Mitgliederbeitrag Plus+ können zusätzlich zu diesen 7 Medien ausgeliehen werden:
| DVDs, CD-ROMs | | 2 Einheiten | | | Wii | | 1 Einheit | | - Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Für DVDs beträgt die Ausleihfrist 7 Tage, für Zeitschriftenmappen 14 Tage.
|
| |
| Bibliotheksordnung_2011.pdf (47.1 kB) |
|